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Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für B2B-Geschäfte und Sonderanfertigungen
STRYVE GmbH
Hasselbrookstraße 25
22089 Hamburg
HRB 142889 – Amtsgericht Hamburg
Geschäftsführer: Lennart Rieper


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

STRYVE GmbH

– nachfolgend „STRYVE“ –

und Unternehmern im Sinne des §14 BGB

– nachfolgend „Kunde“ –.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn STRYVE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt gemäß §305 Abs. 2 BGB.

(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist (§38 ZPO).


§2 Vertragsschluss

(1) Angebote von STRYVE sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch STRYVE zustande.

(3) STRYVE darf gemäß §§164 ff. BGB davon ausgehen, dass Personen, die unter Verwendung geschäftlicher Kommunikationsmittel auftreten, vertretungsberechtigt sind (Anscheinsvollmacht).

(4) Verträge ohne Vertretungsmacht gelten spätestens gemäß §177 BGB als genehmigt, wenn der Kunde die Ware annimmt oder Zahlungen leistet.


§3 Leistungen

(1) STRYVE vertreibt Standardprodukte sowie Handelswaren im Bereich Sport- und Lifestyle-Produkte und fertigt individualisierte bzw. kundenspezifische Produkte.

(2) STRYVE ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

 

§4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu leisten.

(3) Skonti oder sonstige Abzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.

 

§5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§447 BGB).

(3) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

(4) Ereignisse höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

 

§6 Versandkosten

(1) Versandkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Versandkosten innerhalb Deutschlands werden vollständig weiterberechnet.

(3) Internationale Transportkosten (z. B. Schiff, Luftfracht oder Bahn) können gesondert berechnet oder vorab in den Produktpreis einkalkuliert werden.

(4) STRYVE informiert den Kunden vorab über die voraussichtlichen Versandkosten.

 

§7 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §377 HGB.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

(3) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.

(4) Die Mängelanzeige muss enthalten:

  1. Beschreibung des Mangels

  2. betroffene Stückzahl

  3. Fotos oder Videos

  4. Rechnungs- oder Auftragsnummer

(5) Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

 

§8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§434 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Lagerung entstehen, übernimmt STRYVE keine Haftung.

(3) Bei individuell gefertigten oder personalisierten Produkten besteht eine Gewährleistung ausschließlich bei nachweisbaren Produktions- oder Materialfehlern.

 

§9 Haftung

(1) STRYVE haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet STRYVE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von STRYVE (§449 BGB).

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.


§11 Schutzrechte und Freistellung

(1) Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Designs, Logos und Vorlagen verfügt.

(2) Der Kunde stellt STRYVE gemäß §§280, 823 BGB von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung entstehen.

(3) Die Freistellung umfasst auch sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung.


§12 Datenschutz

STRYVE verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Abwicklung der Vertragsbeziehung.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von STRYVE.


§13 Sonderregelungen für Individual- und Sonderanfertigungen

(1) STRYVE fertigt individualisierte Produkte entsprechend der vom Kunden freigegebenen Spezifikation.

(2) Logos und Designs sind ausschließlich als editierbare Vektordateien (.ai, .eps oder .svg) bereitzustellen.

(3) STRYVE erstellt vor Produktionsbeginn Visualisierungen oder Muster zur Freigabe durch den Kunden.

(4) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde verbindlich die Richtigkeit sämtlicher Gestaltungsmerkmale, insbesondere:

  1. Logo

  2. Platzierung

  3. Farben

  4. Größe

  5. Layout

(5) Nach erteilter Freigabe sind Einwendungen hinsichtlich dieser Merkmale ausgeschlossen.

(6) Weitere Muster werden – sofern nicht anders vereinbart – dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn es nicht zu einer Beauftragung kommt.

(7) Übersteigt der Einzelwert eines Musters 500 €, ist eine Anzahlung von 50 % im Voraus erforderlich.

(8) Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % gelten als vertragsgemäß.

(9) Geringfügige produktionsbedingte Abweichungen gelten nicht als Sachmangel, sofern sie branchenüblich und zumutbar sind.


§14 Stornierung und Rücktritt bei Sonderanfertigungen

(1) Bei individuell gefertigten oder personalisierten Produkten ist eine Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen.

(2) Als Produktionsbeginn gilt insbesondere:

  1. Bestellung von Rohmaterialien

  2. Freigabe von Produktionsmustern

  3. Produktionsstart beim Hersteller oder Subunternehmer

(3) Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden nach Produktionsfreigabe, ist STRYVE berechtigt, sämtliche bis dahin entstandenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den entstandenen Kosten verrechnet.


§15 Preisänderungen bei Kostensteigerungen

(1) STRYVE ist berechtigt, vereinbarte Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren erheblich verändern.

(2) Als wesentliche Kostenfaktoren gelten insbesondere:

  1. Rohstoffpreise

  2. Energiepreise

  3. Transport- und Frachtkosten

  4. Zölle oder Importabgaben

  5. Wechselkursschwankungen

(3) Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die jeweiligen Kostenfaktoren tatsächlich erhöhen.

(4) STRYVE wird den Kunden über entsprechende Preisänderungen unverzüglich informieren.


§16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§306 BGB).

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